Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 15.01.2020
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Zusammenfassende Meldung gewinnt 2020 an Bedeutung
Diese Vorschriften gelten allerdings nur bei Lieferungen an andere Unternehmer (B2B-Verkäufe) und bestimmte öffentliche Institutionen. Die Zusammenfassende Meldung gewinnt hierbei stärker an Bedeutung. Denn soweit Sie Waren an andere Unternehmer oder bestimmte öffentliche Institutionen in der ...