Der One-Stop-Shop stellt für die meisten Onlinehändler eine deutliche Vereinfachung dar. Dank des OSS-Verfahrens ist es nun nichtmehr notwendig sich in jedem Verbringungsland separat umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Dies kann dank des OSS-Verfahrens nun zentral in Deutschland erfolgen. Neben deutlichen Vereinfachungen bringt das OSS-Verfahren jedoch auch zahlreiche, v.a. buchhalterische, Herausforderungen für Onlinehändler mit sich. Eine große Herausforderung ist es, die jeweiligen Umsätze buchhalterisch getrennt zu erfassen und korrekt für das OSS-Verfahren aufzubereiten. Essentiell hierfür sind entsprechende Warenwirtschafts- und Paymentsysteme, die eine Vorerfassung erlauben. Gerne beraten unsere Schnittstellenexperten Sie bezüglich etwaiger Schnittstellen zu bewährten Systemen.
Unsere Steuerberater kennen sich mit den Gegebenheiten des internationalen Onlinehandels bestens aus und betreuen bereits hunderte Onlinehändler im gesamten Bundesgebiet. Gerne registrieren wir Sie für das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Darüber hinaus erstellen wir Ihre Buchhaltung effizient und zeitsparend. Wir erfassen Ihre Umsätze entsprechend für das OSS-Verfahren aufbereitet, sodass ein reibungsloser Ablauf des OSS-Verfahrens gewährleistet ist. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses erstes Gespräch.
Sie wollen mehr über das OSS-Verfahren erfahren? Hier erfahren Sie alles rund um das Thema One-Stop-Shop.
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