Bei der Besteuerung von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind einige Aspekte zu beachten. Wenn Sie eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom an den jeweiligen Netzbetreiber verkaufen, liegt z. B. eine unternehmerische Tätigkeit vor. Die Photovoltaik-Anlage unterliegt dem Steuerrecht in folgenden Bereichen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Zur üblichen Einkommensteuererklärung müssen die Anlagen GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Tätigkeit) und EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen.
Wir betreuen eine Vielzahl an Mandanten dahingehend und sind auch Ihnen hierbei gerne behilflich.
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