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Finanzamt als Behörde der staatlichen Finanzverwaltung

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Zum Begriff des Finanzamtes

Bei dem Finanzamt handelt es sich um eine Behörde der staatlichen Finanzverwaltung. Oberster Dienstherr der dort beschäftigten Mitarbeiter ist das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes.

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Aufgaben des Finanzamtes

Das jeweilige Finanzamt vor Ort ist normalerweise für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig. Hierzu gehört etwa die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Hier ist das Finanzamt vor allem für die Bearbeitung der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung zuständig. Es erlässt – beispielsweise auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG), des Umsatzsteuergesetzes (UStG), des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) oder des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) einen Steuerbescheid, gegen den der Steuerpflichtig innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen kann.

Wofür das Finanzamt nicht zuständig ist

Das Finanzamt ist unter anderem nicht für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern zuständig. Verbrauchssteuern sind bundesweit unter anderem die Stromsteuer, die Alkopopsteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Hinzu kommen Steuern, die nur in einigen Bundesländern erhoben werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Aufgaben und den Umgang mit dem Finanzamt haben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

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