Umsatzsteuer und Vorsteuer – Der Unterschied?
Die Umsatzsteuer wird erhoben auf die Umsätze die ein Unternehmer tätigt. Führt er sie im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt aus sind sie grundsätzlich umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die ein Unternehmer von anderen Unternehmern für bezogene Lieferungen oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird. Es ist also ebenfalls Umsatzsteuer.
Kurz gesagt ist die Umsatzsteuer für Ausgangsleistungen eines Unternehmers zu zahlen, während Vorsteuer in Eingangsleistungen des Unternehmers enthalten ist.
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Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 19% für die Umsätze eines Unternehmers. Für bestimmte Dienstleistungen (Taxifahrten) oder Lieferungen (Bücher) gibt es auch den ermäßigten Steuersatz von 7%. Ist der Unternehmer nicht umsatzsteuerbefreit (z. B. als Arzt oder Vermieter) muss er die Umsatzsteuer für seine Umsätze abführen. Abgesehen von der grundsätzlichen Steuerbefreiung seiner Umsätze gibt es auch einzelne Steuerbefreiungen, z. B. für die Ausfuhr von Waren in ein Nicht-EU-Ausland.
Vorsteuer
Die Umsatzsteuer für Eingangsleistungen, die als Vorsteuer bezeichnet wird, kann der Unternehmer von seiner abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Es sei denn, er führt ausschließlich Umsätze aus, die diesen Vorsteuerabzug ausschließen (z. B. als Arzt oder Vermieter). Dadurch ermittelt sich die Umsatzsteuerzahllast.
Beispiel:
Umsätze des Unternehmers im Monat Mai: 100.000 Euro
Umsatzsteuer darauf: 19.000 Euro
Umsatzsteuer aus Eingangsleistungen (Vorsteuer): 10.000 Euro
Umsatzsteuerzahllast: 9.000 Euro
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